NOTARIAT
Als neutraler Mittler beraten und unterstützen wir bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen aller Art und sorgen mit klaren Regelungen schon im Vorfeld dafür, spätere unliebsame Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei gehören zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit, soweit dies von notarieller, neutraler Seite aus zulässig und möglich ist, die Beratung, Gestaltung und Beurkundung
- von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen
- der Gründung, Strukturierung und Umstrukturierung von Unternehmen
- von Unternehmenstransaktionen
- von Immobilientransaktionen
- von Testamenten und Erbverträgen
- von Eheverträgen
VERMÖGENS- UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE | ERBRECHT
Die Sicherung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehört für Unternehmer zu einer der wichtigsten Aufgaben. Eine Unternehmensführung ist schließlich nur dann erfolgreich, wenn auch die Vermögens- und Unternehmensnachfolge rechtzeitig – und schon gar nicht erst auf den Tod des Unternehmers – geregelt wird. Die Sicherung der Unternehmensnachfolge steht nicht nur im Interesse des Unternehmers und – wie häufig zu wenig beachtet wird – vielleicht noch des Unternehmensnachfolgers, sondern hat große Bedeutung vor allem für die Arbeitnehmer und die Banken. Qualifizierte Spitzenkräfte lassen sich nur halten, wenn das Unternehmen in seinem Fortbestand gesichert ist und ihnen Perspektiven gibt. Für finanzierende Banken bildet eine geregelte Unternehmensnachfolge zwischenzeitlich ein immer stärkeres Merkmal für das Rating.
Aber auch Nicht-Unternehmer schieben ihre Nachfolgethemen gerne auf die „lange Bank“. Auch wenn die sozialen Folgen einer nicht oder schlecht geregelten Nachfolge, die kein Unternehmen zum Gegenstand hat, in der Regel nicht so gravierend sind, wie die nicht geregelte Unternehmensnachfolge, sind sinnvolle und vorausschauende Nachfolgeregelungen auch in diesem Bereich vor allem zur Wahrung des Familienfriedens wichtig.
Im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehören zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit:
- die Beratung bei der Grundsatzfrage, ob und inwieweit Vermögen bereits zu Lebzeiten des Übergebers auf Nachfolger übertragen werden soll bzw. ob und inwieweit Vermögen erst auf den Tod des Erblassers übergehen soll
- die Gestaltung und die Umsetzung von vorweggenommenen Erbfolgen und begleitender Maßnahmen
- die Gestaltung und die Umsetzung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), insbesondere im Hinblick auf letztwillige Verfügungen wie v.a. Erbeinsetzung (Stichwort: Notfallplanung), Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen, Bedingungen, Verwaltungsanordnungen, Teilungsanordnungen, Teilungsverboten, Testamentsvollstreckung sowie familienrechtlichen Anordnungen
- die Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten
- die Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- die Beratung und Unterstützung bei einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen sowie bei außergerichtlichen erbrechtlichen Streitigkeiten
GESELLSCHAFTSRECHT UND
UMWANDLUNGSRECHT
Im Gesellschaftsrecht spielen betriebswirtschaftliche und steuerliche Überlegungen häufig eine große Rolle. Für uns stehen deshalb praxisorientierte Lösungen im Vordergrund, die die persönlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange unserer Mandanten berücksichtigen. Dabei werden wir schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen tätig:
- Gründung und Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Gemeinschaftsunternehmen
- Strukturierung von Unternehmen
- Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen von Unternehmen
- Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A), Übernahmeangebote, Buy-outs, Squeeze-outs
- Interessensvertretung von Unternehmern und Gesellschaftern bis hin zur Prozessführung bei Streitigkeiten
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsorganen
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen
ANSPRECHPARTNER IN STUTTGART
ANSPRECHPARTNER IN TUTTLINGEN
KAUF UND VERKAUF
VON UNTERNEHMEN (M&A)
Beim Kauf und Verkauf von Unternehmen organisieren wir für unsere Mandanten den kompletten Ablauf der Transaktion. Dabei gehören zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit:
- Due Diligence Prüfung
- Erstellung von Konzepten zur Steueroptimierung
- Vertragsgestaltung
- Vertragsverhandlungen
- Einholung kartellrechtlicher Freigaben
- Unterstützung bei nachvertraglichen Auseinandersetzungen bis hin zur Prozessführung
HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Nationale und internationale Handels- und Dienstleistungsbeziehungen spielen in unserer Beratungspraxis eine zunehmend größere Rolle. Dabei sind wir schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen tätig:
- Handelskauf einschließlich UN-Kaufrecht
- Vertriebsrecht (einschließlich Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht)
- Lizenzverträge
- Lieferverträge
- Leasingrecht sowie gewerbliches Pacht- und Mietrecht
- Interessenvertretung / laufende Beratung von Unternehmen und Gesellschaftern
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Produkthaftung
ANSPRECHPARTNER IN STUTTGART
ANSPRECHPARTNER IN TUTTLINGEN
BILANZ- UND STEUERRECHT
In unserer täglichen Beratungspraxis nehmen steuerliche Fragestellungen und Gestaltungsüberlegungen einen ganz wesentlichen Teil ein. Dies gilt vor allem für die Bereiche Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Strukturierung / Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmenstransaktionen. Soweit die Bereiche Stiftungen, Vereine und sonstige Non-Profit-Organisationen betroffen sind, ist das Steuerrecht insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Bedeutung. Bei Immobilientransaktionen im gewerblichen Bereich sind vor allem Fragen aus dem Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht und dem Grunderwerbsteuerrecht zu klären. Im Bereich des Erbrechts gilt es, steuerliche Themen vor allem aus dem Erbschaftsteuerrecht zu beachten und bei grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten unserer Mandanten spielt das Internationale Steuerrecht eine zentrale Rolle. Entsprechend beraten wir insbesondere in folgenden Bereichen:
- Unternehmensbesteuerung
- Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Internationales Steuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Verbrauchsteuern, vor allem Umsatzsteuer
ARBEITSRECHT
Wir beraten nationale sowie internationale Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeits- und Dienstvertragsrechts und führen entsprechende gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten. Besonderen Wert legen wir auf die Entwicklung von individuellen, nachhaltigen und praxisgerechten Lösungen.
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehören:
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen (insb. für Geschäftsführer und Vorstände), Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
- Beratung beim Fremdpersonaleinsatz
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, einschließlich Massenentlassungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen
- Beratung im Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Betriebsübergängen und Unternehmenstransaktionen
- Beratung bei Umstrukturierungen, Reorganisationen und Rationalisierungen
- Prozessführung
IMMOBILIENRECHT
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit sehen wir in diesem Bereich in der Beratung, der Betreuung und der Umsetzung von Immobilienprojekten. Hierzu zählen vor allem Eigentumsübertragungen, die Begründung von Erbbaurechten und die Begründung von Teil- oder Wohnungseigentum im Bereich von Gewerbeimmobilien, aber auch im Bereich der Wohnimmobilien und nicht zuletzt Immobilienausgliederungen z.B. im Zuge von Unternehmensumstrukturierungen. Oft liegen solchen Gestaltungen komplexe Strukturen zu Grunde, vor allem bei Gewerbeimmobilien oder bei Wohnimmobilien, etwa im Bereich des Geschossbaus und von Wohnsiedlungen und insbesondere in komplizierten Zentrums- oder Altstadtlagen. Im Immobilienrecht spielt das Grunderwerbsteuerrecht und bei Gewerbeimmobilien spielen das Ertragsteuerrecht und ggf. das Umsatzsteuerrecht eine wichtige Rolle. Selbstverständlich kann Gegenstand einer (einfachen) Eigentumsübertragung auch ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung sein. Wir beraten darüber hinaus auch in allen Fragen des gewerblichen Pacht- und Mietrechts sowie bei Bauträgerverträgen.
Unsere Klientel sind bei Immobilientransaktionen sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Privatpersonen, aber auch die öffentliche Hand.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich werden wir bundesweit immer wieder zur Unterstützung und Beratung bei Immobiliengroßprojekten herangezogen.
INTERNATIONALE
RECHTSBEZIEHUNGEN
Internationale Rechtsbeziehungen werden in einer zunehmend globalen Welt immer wichtiger. Während grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeiten früher vor allem bei Großunternehmen anzutreffen waren, unterhalten heute auch eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen internationale Handels- und Dienstleistungsbeziehungen und tätigen grenzüberschreitende Investitionen.
Seit Ende der 80er Jahre, somit seit Beginn der politischen Wende in Osteuropa, beraten und betreuen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer internationalen Handels- und Dienstleistungsbeziehungen und bei grenzüberschreitenden Investitionen. Seit dieser Zeit verfügen wir über ein enges Netz mit uns kooperierender Anwaltskanzleien im europäischen Ausland, in Nordamerika und in China.
Unsere Klientel sind in diesem Bereich in der Regel der Mittelstand, aber auch Großunternehmen. Wir haben über 200 zum Teil sehr namhafte deutsche Unternehmen bei Unternehmensgründungen und Unternehmenskäufen insbesondere nach Osteuropa (insbesondere Russland), nach Asien (insbesondere China) und nach Nordamerika begleitet. Dabei organisieren wir den kompletten Ablauf der Auslandsinvestition, erarbeiten Konzepte zur Steueroptimierung der externen und internen Beteiligungsstruktur, erstellen in Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Rechtsanwaltskollegen die erforderlichen Gründungsdokumente und Vertragsentwürfe und gestalten in Joint-Venture-Fällen die Verhandlungen mit dem ausländischen Partner.
PROZESSFÜHRUNG UND
SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN
Sofern erforderlich, setzen wir die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich durch. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Vertretung vor nationalen Gerichten
- Begleitung von Prozessen im Ausland
- Vertretung in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren
- Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland und deutscher Urteile im Ausland
Familienrecht
– hier steht erst einmal nur Platzhaltertext –
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend und kompetent in allen Bereichen des Familienrechts. Hierzu zählt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Gerade eine Trennung bzw. eine anstehende Scheidung wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, sodass eine frühe und vorausschauende Beratung in jedem Fall sinnvoll ist.
Im Einzelnen beraten wir insbesondere zu folgenden Themen:
- Trennung und Scheidung
- unterhaltsrechtliche Fragestellungen (Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt)
- eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
- Vermögensauseinandersetzung (z.B. Hausrat, gemeinsame Immobilie)
- Versorgungsausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
Im Familienrecht empfiehlt es sich grundsätzlich, bei etwaigen Streitigkeiten eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. In diesem Zusammenhang sind wir auch vertragsgestalterisch tätig. Dies umfasst insbesondere:
- Beratung zu notariellen Scheidungsfolgevereinbarungen
- Erstellung von notariellen Vereinbarungen
- Erstellung und Auslegung von Eheverträgen
Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht fließen in unsere Beratung selbstverständlich mit ein.